Safari - aber exklusiv !
Tauchsafari - Raja Ampat auf der Amira! | ||||||||
West Papua begeistert jeden Taucher: Wunderschöne intakte Hart- und Weichkorallen und ein unglaublicher Fischreichtum bei einer hohen Artenvielfalt ermöglichen Tauchgänge der Spitzenklasse. Tauchenthusiasten begegnen hier Großfischen wie Mantas, Adlerrochen, Büffelkopfpapageifische oder Wobbegongs. Auch Makro-Liebhaber kommen voll auf ihre Kosten: Pygmäenseepferdchen in verschiedenen Formen und Farben, Anglerfische, Fetzenfische und Nackt-schnecken - um nur einige zu nennen. Bei der Insel Manokwari locken unberührte Wracks aus dem Zweiten Weltkrieg.
Die Raja Ampats zählen zu den wenigen weltweit verbliebenen Zentren der Artenvielfalt (Korallen- sowie Fischarten). Die intakten Riffe beeindrucken sowohl durch ihren Fischreichtum im Großfisch- und im Makrobereich als auch durch wunderschöne Weich- und Hartkorallen. Leistungen
• Zwischenübernachtung bei Anreise, Transferpaket • Internationaler- und Inlandsflüge • 2 Tage Stopover Singapur Amira: • Transfer vom Flughafen oder Hotel in Flughafennähe zum Schiff und retour • Vollpension beinhaltet drei Mahlzeiten, Snacks, Früchte, Wasser, Kaffee und Tee • an Tauchtagen drei bis vier Tauchgänge täglich • Nitrox for free! • Nationalpark- und Hafengebühren Nicht enthaltene Leistungen • Gebühren für Übergepäck für die Domestic Flüge zahlbar nur vor Ort Amira: • Alkohol und Softdrinks Preis: ca. 6.500,-- Euro/Person
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Der Kunde kann jederzeit vom Reisevertrag durch Erklärung gegenüber dem Reiseveranstalter zurücktreten. Tritt der Kunde zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für eine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung sind ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann den Ersatzanspruch bei Rücktritt pauschalieren: a) Bis 30 Tage vor Reisebeginn 30% Bis zum Reisebeginn kann der Kunde seine Rechte aus dem Reisevertrag auf einen Dritten übertragen. Die dadurch entstehenden tatsächlichen Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche bzw. behördliche Vorschriften entgegenstehen. Der Reisende haftet gesamtschuldnerisch für den gesamten Reisepreis und die entstandenen Mehrkosten. | ||||||||